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Leitpfad durch den Musikdschungel – Teil 9 - Der Musikverlag
von Michael Weber

Kaum etwas ist im Musikbereich so eng miteinander verknüpft wie GEMA und Musikverlag. Bevor in einem der nächsten Teile dieser Serie mehr zur GEMA ausgeführt wird, soll dieser hier den Begriff Musikverlag erklären.

Ursprünglichste Aufgabe eines Musikverlages war der Notendruck. Allerdings ist der Notendruck in der so genannten U-Musik (Unterhaltungsmusik) nicht gefragt und daher bedeutungslos geworden. Somit stellt sich die Frage, was macht ein Musikverlag eigentlich genau?

Der Musikverlag fungiert grundsätzlich als Mittler zwischen der GEMA und den Komponisten bzw. Texter der im Musikverlag verlegten Songs. Das bedeutet, der Verlag übernimmt die Administration für die Titel: Übermittlung von Auftrittsterminen, Abrechnungskontrolle, Nachberechnung, Reklamationen usw. Hier ist auch schon einer der wichtigsten Vorteile eines Verlages für die Musiker. Kaum ein Künstler kennt sich gut genug aus oder hat ausreichend Zeit, diese Arbeiten kompetent zu erledigen. Daher ist ein Verlag prinzipiell eine gute Sache.

Prinzipiell deshalb, weil der Verlag an den GEMA-Einnahmen der Songschreiber beteiligt ist. Das beinhaltet, dass die entsprechenden Musiker Mitglied der GEMA sein müssen. Der Verlag erhält einen Anteil von in der Regel etwa 40 Prozent sämtlicher Ausschüttungen der GEMA für die unter Vertrag stehenden Songs. Dieser Prozentsatz scheint nur auf dem ersten Blick sehr hoch zu sein. Der Verlag sollte im Idealfall nämlich mehr als nur die GEMA-Administration für die Songschreiber übernehmen.

Als weitere Tätigkeit ist von Radiopromotion über Pressearbeit bis hin zur Suche nach einem Label und der Zahlung von Vorschüssen jede auf das Musikbusiness bezogene Tätigkeit denkbar. Ein guter Verlag sollte auf jeden Fall die wichtigsten Radiostationen bemustern und mit wichtigen Redakteuren und Moderatoren in Kontakt stehen. Denn im Rundfunk liegt eine der Haupteinnahmequellen für die GEMA und damit für die Songautoren und letztlich auch für den Verlag. Vielleicht wird dadurch auch deutlich, dass ein Verlag immer nur so viel Geld verdienen kann, wie die verlegten Songs auch erfolgreich sind. Ist der Song nicht erfolgreich, verdient der Verlag nichts, arbeitet der Verlag gut, kommen auch entsprechende Einnahmen zusammen. Die angesprochene Pressearbeit ist grundsätzlich eher eine Aufgabe der Plattenfirmen, einige Verlage bieten diesen Service aber auch an, wobei sie sich teilweise von den beteiligten Plattenfirmen zusätzlich bezahlen lassen. Ansonsten hat ein Verlag von Printpromotion eigentlich nichts, da hierbei keine direkten GEMA-Einnahmen zu erwarten sind.

Jetzt habt ihr viel von Einnahmen gehört. Woran verdient denn eigentlich ein Verlag genau? Ein Verlag ist beteiligt an sämtlichen die verlegten Songs betreffenden GEMA-Einnahmen: öffentliche Aufführungen wie Konzerte (nur GEMA, keine Gagen!), Rundfunk- und TV-Ausschüttungen, Verwertung der Titel bei Werbung, Kino u.ä., Lizensierungen ins Ausland, mechanische Ausschüttungen für Tonträgerproduktionen und zunehmend auch für Online-Angebote wie MP3-Files.

Ein Musikverlag wird sich natürlich um so stärker um und für eine Band bemühen, je erfolgreicher die Band ist. Eine Band, die einen Charterfolg vorweisen kann, wird sicherlich fünf- oder sechsstellige Vorschüsse angeboten bekommen, während Newcomer sich natürlich mit Administration und Radiopromotion begnügen müssen. Denn, wenn nur fünf Auftritte im Jahr abzurechnen sind, können auch keine großen Einnahmen erwartet werden. Daher lohnt sich zwar eine Zusammenarbeit mit einem Verlag, aber erst ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Bandentwicklung. Grundsätzlich lohnt sich eine GEMA-Mitgliedsachaft immer dann, wenn pro Jahr um die zehn Auftritte gespielt werden. Außerdem lohnt sich das immer, wenn eine CD-Produktion ansteht. Wenn sich eine GEMA-Mitgliedschaft (wie oben erwähnt, mehr dazu in einem späteren Teil dieser Serie) lohnt, ist es grundsätzlich ratsam, sich über eine Zusammenarbeit mir einem Musikverlag Gedanken zu machen. Die GEMA-Abrechnungen stehen im Verruf, "kleine" Bands zu benachteiligen und oftmals nicht korrekt zu sein. Da kann ein Verlag durch seine Kompetenz in diesem Bereich häufig so viel Geld reklamieren, dass trotz des Verlaganteils die Musiker mehr GEMA-Einnahmen haben als ohne die Hilfe eines Verlages. Dennoch sollte man sich vorher einen möglichen Verlagspartner genau anschauen, denn es gibt auch schwarze Schafe in diesem Bereich, die nicht einmal die GEMA-Abrechnugen kontrollieren.

Zu einem Verlagsvertrag selbst ist nicht viel zu sagen. Meistens werden Standard-Verträge benutzt, die inhaltlich zwar sehr kompliziert und teilweise verlagsfreundlich klingen, aber doch sehr fair sind. Falls man einen solchen Vertrag prüfen lassen möchte, sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt suchen, der sich mit Urheberrecht in der Musikbranche auskennt, da hier teilweise Abweichungen zum "normalen" Urherberrecht vorkommen.

Inhaltlich müssen dennoch einige Dinge beachtet werden. In aller Regel wird vom Verlag eine weltweite Auswertung von bestimmten Songs mit einer Laufzeit über die gesetzliche Schutzfrist angeboten. Drei wesentliche Dinge verstecken sich hier. Weltweit heißt, dass der Verlag ins Ausland lizensieren darf und auch euren Song in Japan oder den USA verlegen darf. Wenn also plötzlich eure Single in Timbuktu auf Platz 1 der Radiocharts liegt, verdient der Verlag mit. Dieser Passus ist aber üblich und auch nicht unbedingt negativ für euch. Gesetzliche Schutzfrist ist da schon etwas vage für den unerfahrenen Musiker. Diese Laufzeit bedeutet nichts anderes als eine Laufzeit über euren Tod hinaus. Das ist jedoch - wie der Name schon sagt - gesetzlicher Standard. Kürzere Laufzeiten werden von einem Verlag eigentlich nur dann vereinbart, wenn bei einer Vermittlung eines Plattenvertrages durch den Verlag die Laufzeit auf die gesetzliche Schutzfrist ausgedehnt wird. Ihr könnt euch sicher sein, dass dieser Musikverlag ein Label kennt, dem er eure Aufnahmen aufdrücken kann... Dritter versteckter Aspekt ist der Passus über bestimmte Songs. In aller Regel wird ein Verlagsvertrag über Songs geschlossen. Das heißt nichts anderes, als dass jeder verlegte Song im Vertrag festgehalten wird und jeder andere Song von euch jeder Zeit einem anderen Verlag angeboten werden kann. Ihr seid also nicht exklusiv bei dem Verlag als Künstler unter Vertrag, sondern nur einige Songs werden dort verlegt. Einem Verlag, der gute Arbeit leistet, sollte aber auch das Recht auf die Option weiterer Songs zugestanden werden. Diese umfasst meistens ein oder zwei weitere Alben bei einem eingeführten Label, wobei das Wort "eingeführt" für bekannt steht und so viel wie "mit Vertrieb" bedeutet. Der Begriff ist aber teilweise umstritten. Große Verlage sehen nur die Majors als eingeführtes Label an.

Eine andere Variante des Verlagsvertrages ist der Künstlervertrag. Hier sind die Komponisten oder Texter exklusiv über einen bestimmten Zeitraum bei einem Verlag unter Vertrag und damit verpflichtet, alle Songs in diesen Verlag zu geben und in der Vertragszeit keinen anderen Verlag einen Titel zu überlassen. Solche Verträge sind mit äußerster Vorsicht zu genießen und sollten gemieden werden.

Insgesamt ist ein Musikverlag im Idealfall ein zusätzlicher Partner, der am Erfolg einer Band mit arbeitet, und mit etwas Glück auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Allein die Tatsache, dass die GEMA-Abrechnungen undurchsichtig und häufig nicht korrekt sind, kann aber die Zusammenarbeit mit einem Verlag lukrativ werden lassen. Da ein Musikverlag immer nur an eurem Erfolg beteiligt ist, gebt ihr zwar Songs für lange Zeit (siehe Laufzeit) weg, habt aber jemanden zusätzlich mit im Boot, der für euch arbeitet. Je mehr Leute am Erfolg arbeiten, desto mehr sind zwar auch daran finanziell beteiligt, aber desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit des Erfolges.