Leitpfad durch den Musikdschungel
Teil 11 - GVL, KSK und "Kleinigkeiten"
von Michael Weber
Nachtrag zum GEMA-Artikel
Im letzten Teil der Serie wurde schon ganz deutlich ausgeführt, dass eine GEMA-Anmeldung nicht bedeutet, dass ein Song auch geschützt ist. Auch Songs, die nicht bei der GEMA gemeldet sind, genießen Urheberrechtsschutz. Also Finger weg von unerlaubten Bearbeitungen und Anmeldungen fremder Titel. Was aber ist mit Samples? Auch hier gibt es eine ganz eindeutige Rechtssprechung. Demnach ist die Verwendung von Samples ohne Genehmigung des Urhebers dann verboten, wenn das Original dabei erkennbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob wie kurz oder verändert der benutzte Teil des Originals ist. Auch Backgroundgesang, ein markantes Gitarrenriff von nur 3 Sekunden oder ein Satz aus einem Film können als "erkennbar" gelten. Dann ist eine Verwendung nur mit Genehmigung des Urhebers und gegebenenfalls der Plattenfirma (oder Rundfunkstation, Filmproduktionsfirma usw.) erlaubt. Wer keine Genehmigung für die Verwendung eines Samples hat, läuft Gefahr, sich mit einer Klage auf Schadensersatz und Gewinnbeteiligung auseinandersetzen zu müssen. In diesem Punkt verstehen die meisten Betroffenen keinen Spaß, deshalb solltet ihr die Verwendung von - auch wenn sie noch so kurz sind - Samples ohne Genehmigung einfach lassen!
Immer wieder wird auch gefragt, wieviel denn für eine Band mit x Auftritten im Jahr und 500 gepressten CDs durch eine GEMA-Mitgliedschaft zu verdienen ist. Dazu muss gesagt werden, dass durch das sehr komplizierte Ausschüttungsverfahren keine allgemeine Antwort möglich ist. Für Auftritte richtet sich die Ausschüttung nach der GEMA-Gebühr, die der Veranstalter zahlt. Diese ist für ein Open Air wesentlich höher, als für ein kleines Jugendzentrum. Abhängig von Quadratmetern der Veranstaltungsfläche, Eintrittspreis und Anzahl der insgesamt (auch von anderen Bands) gespielten Songs wird die Gebühr berechnet. Dazu kommt noch, dass viele Veranstalter einen Pauschalbetrag zahlen, der niedriger liegt, als der für Gelegenheitsveranstalter. Zusätzlich fließt auch die Anzahl der Auftritte in den einzelnen GEMA-Direktionen in die Berechnung ein. Deshalb kann man nur sehr pauschal antworten, dass eine Mitgliedschaft sich bei etwa 10 Auftritten im Jahr oder/und einer Veröffentlichung bei 500 gepressten CDs (möglichst über eine Plattenfirma) lohnt. Dabei ist auch in die Überlegungen einzubeziehen, dass die Ausschüttungen immer durch die Zahl der Komponisten/Texter geteilt wird. Entsprechend höher ist die finanzielle Vorleistung für eine sechsköpfige Band, wenn alle Bandmitglieder der GEMA angeschlossen sind.
GVL
Die Gesellschaft für Verwertung von Leistungsschutzrechten ist der GEMA relativ ähnlich. Mit kleinen, aber feinen Unterschieden. Die GVL wird zum großen Teil über die Einnahmen der GEMA finanziert. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Im Gegensatz zur GEMA wird aber nicht die "geistige" Arbeit als Urheber, sondern die handwerkliche Tätigkeit als Musiker vergütet. Immer wenn ein Gitarrist ein Teil zu einer Plattenproduktion beiträgt oder ein Sänger bei einer befreundeten Band mitsingt, gibt es einen Anspruch gegenüber der GVL. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der GVL und der GEMA. Die GVL vertritt die Leistungsschutzrechte zum Beispiel gegenüber Medien und Discos (Verwendung/Wiedergabe von Songs, bei denen ihr mitgewirkt habt), gegenüber Tonträgerproduktionsfirmen (für die Vervielfältigung eurer handwerklichen Tätigkeit) und gegenüber Videotheken und Filmverleihfirmen (für die Verbreitung von Songs, an denen ihr beteiligt wart). Wohlgemerkt, die GVL vergütet die Tätigkeit, nicht das Komponieren. Soll heißen, ihr müsst nicht den Song geschrieben haben, aber ihr müsst in gespielt haben. Um die Ausschüttung zu erhalten, sind der GVL Abrechnungen über Tonträgerverkäufe (von den Plattenfirmen), Arbeitsnachweise für Studiotätigkeiten (gibt es bei den Produzenten) und vergleichbares einzureichen. Nicht vergütet werden Live-Auftritte!
GEMA-Mitgliedern ist dringend ein Beitritt zur GVL zu empfehlen, es lohnt sich.
KSK - Die Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse ist die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für voll erwerbstätige (!) Musiker (und Künstler). Die KSK konkurriert damit mit anderen Versicherungsträgern. Sie ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten. Jeder Profimusiker hat über die KSK die Möglichkeit, sich zu moderaten Konditionen zu versichern, um auch ein Leben in der „Rockerrente“ finanzieren zu können. Wer Musik zu seinem Beruf macht, muss auch über Kranken- und Rentenversicherungen nachdenken. Ausführliche Informationen auch zu den Voraussetzungen einer Mitgliedschaft gibt es direkt bei der Künstlersozialkasse.
Verträge untereinander
Kaum eine Band denkt daran, dass sie einmal in Streit auseinander gehen könnte. Dennoch kommt es immer wieder auch zu schmutzigen "Scheidungen". Ist die Frage nach Urheberrechten schon recht kompliziert, aber zumindest theoretisch zu lösen, stellen die Fragen zur Bandkasse, gemeinsamen Anschaffungen und bestehenden Verträgen schnell ernste Probleme dar. Deshalb ist es ratsam, schon früh in der Bandkarriere untereinander im Guten festzulegen, wie im Falle einer Trennung oder eines Ausstiegs einzelner Musiker zu verfahren ist. Bei einer Trennung ist die Stimmung häufig schlecht, eine faire Lösung ist dann kaum noch möglich. Übrigens sind oft genug genau die Bands von solchen Problemen betroffen, die immer sagen "uns passiert so etwas nicht". Jeder kann davon betroffen sein. Also, legt vorher eine Lösung schriftlich fest, die im Falle einer Trennung alle relevanten Probleme löst. Musiker lieben keine Verträge, eine schriftliche und im Zweifelsfall rechtlichen Ansprüchen genügende Vereinbarung hilft aber viel Ärger und lange Streitereien zu vermeiden.
Die Steuer
Spitze, da verdient ihr 500 DM pro Abend und spielt eine kleine Tour über zehn Tage. Die Einnahmen werden in neue Instrumente und natürlich einen alten Tourbus gesteckt. An Steuer denkt natürlich niemand. Ist ja kein Geld übrig geblieben. Aber trotzdem müssen Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet werden. Wer das versäumt, muss irgendwann mit einer schönen Nachzahlung (dann wird geschätzt) oder sogar einer Geldbuße rechnen. Um dieses zu umgehen und sogar noch einen Vorteil zu haben, ist es dringend ratsam, ein Gewerbe als Musiker anzumelden. Das bedeutet zwar bei der jährlichen Einkommenserklärung eine Mehrarbeit, hat aber auch den enormen Vorteil, dass ihr alle mit eurer künstlerischen Tätigkeit verbundenen Ausgaben in die Steuer einbringen könnt. Dazu zählen neben Instrumenten und Fahrtkosten zu Auftritten auch Musikmagazine (zur Information über Auftrittsmöglichkeiten und "Begutachtung" der Konkurrenz) Konzertbesuche und CDs (bei ähnlichen Stil zur Gewinnung neuer Eindrücke).
Damit endet die Serie "Leitpfad durch den Musikdschungel". Wir hoffen, ihr konntet einige neue Tipps und Anregungen bekommen, um da draußen im gefährlichen Urwald des Musikbusiness die Orientierung zu behalten - und zu überleben...
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